Die Kritik, die vom Stadtkämmerer Dr.Slawig und der SPD am Konzept des Fahrscheinlosen Nahverkehr hier einging, richtete sich vor allem gegen die Finanzierung. Zwei Dinge wurde von Dr.Slawig bemängelt:
- Eine Wohnraumsteuer, wie von mir vorgeschlagen, verstößt gegen Art.5 GG, da mit der Grundsteuer bereits eine "bundesgleiche Steuer" vorhanden ist. Auch einer anders gearteten neuen Steuer sind, so Dr.Slawig zu enge Grenzen gesetzt.
- Zusätzlich kommt hinzu, so erklärt Dr.Slawig, dass jede Steuererhebung durch das Nothaushaltsrecht nur zur Tilgung des Defizits benutzt werden darf, auch wenn z.B. Gewinne der WSW aus dem Energie- und Wassergeschäft erwartet werden.
Ich habe nun Herrn Dr.Slawig gefragt (per Email), ob etwas dagegen spräche, die Grundsteuer B, die von der Stadt erhoben wird, dafür einzusetzen, den Nahverkehr wie von mir beschrieben zu finanzieren. Der Vorteil läge klar auf der Hand: Es werden nicht nur die Einwohner belastet, sondern auch die Betriebe, sodass die Belastung gleichmäßig verteilt wird. Die Antwort von Dr.Slawig kam gestern und lautet wie folgt:
![]() |
| Dr.Slawigs Email vom 16.12.2011 |
Wir halten fest: es gibt keinen Grund, der dagegen spricht, die Grundsteuer zu erhöhen und dieses Geld dann für den Fahrscheinlosen Nahverkehr zu verwenden, außer der Regel, dass Mehreinnahmen direkt zur Konsolidierung des städtischen Haushalts verwendet werden müssen und nicht zur Finanzierung freiwilliger Leistungen verwendet werden dürfen.
Doch das ist nicht immer so, denn mit der Aufsichtsbehörde, der Bezirksregierung, kann man reden. Man kann erklären, was man macht und warum. Man kann die Sinnhaftigkeit eines Projektes vorstellen und dann die Bezirksregierung um die Erlaubnis bitten. Sogar im Bereich Verkehr.
Im Juli diesen Jahres hat die Bezirksregierung der Stadt Wuppertal gestattet, die Eigenmittel für die Verlängerung der S28 von Mettmann nach Vohwinkel zu bezahlen und dafür die Schulden der Stadt zu erhöhen. (Solinger Tageblatt: Regiobahn fährt bis Wuppertal (vom 22.07.2011) Ebenfalls gestattete die Bezirksregierung und das Innenministerium der Stadt den Eigenanteil für Städtebauprojekte trotz Nothaushalt zu finanzieren. Dietmar Bell (MdL) teilte am 14.Juli 2011 auf seiner Homepage mit:
"Wie heute Dietmar Bell und der Kämmerer der Stadt, Dr. Johannes Slawig, auf einer gemeinsamen Pressekonferenz bekanntgaben, ist hinsichtlich der Bereitstellung von städtischen Eigenanteilen zur Abrufung von Bundes- und Landesfördermitteln eine Lösung erzielt worden. Diese werden nunmehr von der Bezirksregierung genehmigt."
Es ist also eine Lösung gefunden worden. Ich bin davon überzeugt, dass man auch im Fall des Fahrscheinlosen Nahverkehrs eine Lösung finden könnte (Gesetze können geändert werden) - wenn man denn wollte. Aber es fehlt ja bei der Stadt und den Parteien im Stadtrat überhaupt am Interesse an der Prüfung dieses Vorschlages. Man erklärt knapp, dass es nicht geht und kümmert sich um die herkömmlichen Pfade, um diese auf dem Weg zum Abgrund weiter auszutreten. Niemand verlangt, dass der gesamte Stadtrat und die Stadtverwaltung spontan aufspringen und mit wehenden Fahnen der Idee hinterherlaufen. Dass man in der derzeitigen Situation der Stadt aber nicht so mutig ist und nicht mal eine genauere Prüfung mit den Mitteln und Kenntnissen von Stadt und WSW durchführt, habe ich befürchtet - ist aber nichtsdestotrotz ernüchternd. Bezeichnenderweise haben überhaupt nur SPD, die Grünen und der Stadtkämmerer reagiert, von den Linken, der FDP und der CDU ging keine Antwort ein.
Trotz dieser wenig ermunternden Reaktionen möchte ich die Finanzierung anhand der Grundsteuer einmal durchspielen. Dr.Slawig schreibt zur Grundsteuer:
Die Grundsteuer wird bei Mietobjekten als Teil der Betriebskosten auf den Mieter umgelegt, womit wir wieder dabei wären, dass jeder Haushalt sich an der Finanzierung des Fahrscheinlosen Nahverkehrs beteiligen würde. Die Grundsteuereinnahmen der Stadt Wuppertal betrugen in den letzten Jahren
Quelle: Haushaltssteuerung.de
"Steuereinnahmen (in 1.000 Euro): - 2007 - - 2008 - - 2009 - - 2010 - Istaufkommen der Grundsteuer A 101 101 99 95 Istaufkommen der Grundsteuer B 56.837 57.888 57.250 56.110"
Um den Fahrscheinlosen Nahverkehr zu finanzieren, müsste man die Grundsteuer drastisch erhöhen, um zusätzlich 102.164.000
€ einzunehmen. Leider kann ich nicht ermessen, wie hoch die Belastung der Wuppertaler Haushalte wäre, da nicht nur die Haushalte, sondern auch die Betriebe die Grundsteuer B zahlen.
Allerdings muss ich darauf hinweisen, dass die Grundsteuer zur Zeit ein Fall für das Verfassungsgericht geworden ist, was aber nach meinem Verständnis das Verfahren betrifft und nicht die Erhebung an sich:
"Ringen um die Grundsteuer
Sie wird schon lange als ungerecht kritisiert. Kippt das Verfassungsgericht die Grundsteuer, bekommen Hausbesitzer Geld zurück - wenn sie sich gewehrt haben."
Raimund Diefenbach, Ringen um die Grundsteuer, in: Financial Times Deutschland, vom 14.12.2011


0 Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Sag, was Dich bewegt!